Wege zur Kur
Erste Ansprechstellen sind Hausarzt/Hausärztin, die Kurberatungsstellen der Diakonie: www.eva‑frauengesundheit.de oder des Müttergenesungswerks: www.muettergenesungswerk.de. Hier können sich Frauen über die Möglichkeit einer Mutter-Kind-Kur beraten lassen. Bei Feststellung des Bedarfs einer Vorsorge- oder Rehamaßnahme stellt der Arzt/die Ärztin ein Attest aus. Damit kann ein Antrag zur Bewilligung der Maßnahme bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Die Bewilligung und Kostenübernahme für die Vorsorge- oder Rehamaßnahme erfolgt schriftlich durch die Krankenkasse.
Für alle Fragen rund um eine Mutter-Kind-Kur und eine erfolgreiche Antragstellung können Sie sich gern vertrauensvoll an unsere Kurberatungsstelle wenden:
Tel.: 05322 955-1208
E-Mail: muettergenesung@frauenhilfe-bs.de
Antragsformulare
- Verordnung einer Mutter-Kind-Maßnahme (wird vom Hausarzt ausgefüllt)
- ärztliches Attest für das Kind (wird vom Hausarzt ausgefüllt)